Psychotherapie

Ich arbeite seit 1997 als niedergelassener Psychotherapeut und Psychoanalytiker in eigener Praxis in Essen.
Seit 1/99 besitze ich sowohl

  • die Approbation (Eintragung ins Arztregister unter der Nummer 383758968).
  • als auch Kassenzulassung durch die KV Nordrhein unter der Betriebsstätten -Nummer 31 70 110 00

Angewandt werden die gesetzlich anerkannten Verfahren tiefenpsychologische Psychotherapie (TFP) und analytische Psychotherapie (AP).
Durch die Kassenzulassung übernehmen alle gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlungskosten, d.h. für Sie entstehen keine Kosten! Außerdem benötigen Sie keine Überweisung, sondern können ohne vorherige (haus-)ärztliche Konsultation direkt zu mir kommen.

Sind Sie privat versichert, so klären Sie bitte mit ihrer Krankenkasse die Leistungen ab, die übernommen werden. Die privaten Krankenversicherungen haben unterschiedliche, individuelle Tarife, die erheblich voneinander abweichen können. Auch ist das Antragsverfahren unterschiedlich geregelt.
Sind sie Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und deshalb beihilfeberechtigt, so ist leider auch hier eine ähnliche Prozedur wie bei den Privatversicherten zu durchlaufen.

Weisen Sie ihre Krankenkasse aber auf alle Fälle darauf hin, dass Sie die Psychotherapie bei einem approbierten und die Kassenzulassung besitzenden Psychotherapeuten durchführen möchten. Behandlungen können dann grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Eine Ablehnung muss dann aus anderen Gründen erfolgen.

Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch selbst bezahlen. Dann ist zumindest kein Antragsverfahren notwendig und die Therapie kann umgehend beginnen. Der Stundensatz für eine Sitzung wird dabei individuell vereinbart.

Hans Hufnagel